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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Verweise mit dem Zusatz „AGB“ betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAD NICE Group, Fassung 11/2026. Alle übrigen Verweise betreffen diesen Vertrag.

Präambel

Die Gesellschaften der MAD NICE Group betreuen Werbekonten, Kampagnen, Websites, Shops und Datenbestände ihrer Kunden. Dabei verarbeiten sie personenbezogene Daten, über deren Zwecke und Mittel der Kunde entscheidet. Für diese Verarbeitung ist der Kunde Verantwortlicher und die Agentur Auftragsverarbeiter im Sinn des Art 4 Z 8 DSGVO. Dieser Vertrag legt fest, was dabei gilt. Er ergänzt den Hauptvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAD NICE Group in der Fassung 11/2026 (AGB) und wird nach AGB T.2 mit der Annahme des Angebots Vertragsbestandteil.

A. Geltung, Rollen und Rangfolge

  1. „Agentur“ ist jene Gesellschaft der MAD NICE Group, die nach AGB A.1 Vertragspartner des Kunden ist. „Kunde“ ist deren Auftraggeber. Für die MAD NICE WEB GmbH gilt dieser Vertrag auch unter ihrer Firmenbuchbezeichnung NDA Web Solutions GmbH (FN 609602z), die bis zur Eintragung der Umfirmierung geführt wird; beide Bezeichnungen meinen dieselbe Gesellschaft. „Hauptvertrag“ ist der Vertrag über die Leistungen der Agentur, bestehend aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rahmenvertrag samt AGB.
  2. Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, bei denen die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Er wird nach AGB T.2 mit der Annahme des Angebots Vertragsbestandteil, ohne dass es einer Unterschrift bedarf. Er liegt in elektronischem Format vor (Art 28 Abs 9 DSGVO). Auf Verlangen einer Partei wird er gesondert unterzeichnet; am Inhalt ändert das nichts.
  3. Soweit die Agentur Daten für eigene Zwecke verarbeitet – insbesondere für Vertragsabwicklung, Abrechnung, eigene Werbung, gesetzliche Aufbewahrung oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen –, ist sie selbst Verantwortliche. Dafür gilt ihre Datenschutzerklärung, nicht dieser Vertrag.
  4. Plattformen und Dienste, die der Kunde auf eigenes Konto nutzt oder selbst beauftragt – etwa Werbe- und Analysekonten, Business-Manager, Hosting, Shop-, CRM- und Newsletter-Systeme des Kunden –, sind keine Unterauftragsverarbeiter der Agentur. Vertrag und datenschutzrechtliche Verantwortung bestehen insoweit unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Die Agentur handelt dort als vom Kunden berechtigte Nutzerin.
  5. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes dem Hauptvertrag und den AGB vor. Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Vergütung (Abschnitt G der AGB), Haftung (Abschnitt O der AGB) sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand (Abschnitt U der AGB). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag des Kunden gilt nur, wenn die Agentur ihm in Textform zustimmt (AGB T.2).

B. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

  1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und aus Anlage 1. Anlage 1 beschreibt die üblichen Leistungsbereiche; maßgeblich ist, was im konkreten Auftrag vereinbart ist.
  2. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag und darüber hinaus bis zum Abschluss von Löschung oder Rückgabe nach Abschnitt L.
  3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art 10 DSGVO) verarbeitet die Agentur nur, wenn das im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung stellt der Kunde derartige Daten nicht bereit.

C. Weisungen

  1. Die Agentur verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch bei Übermittlungen in Drittländer. Ist die Agentur nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt sie dem Kunden diese Pflicht vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art 28 Abs 3 lit a DSGVO).
  2. Mit dem Hauptvertrag, den AGB und diesem Vertrag sind die Weisungen vollständig erteilt. Dazu gehören insbesondere der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Abschnitt F, Übermittlungen nach Abschnitt G, die Anonymisierung nach Abschnitt J und die Aufbewahrung nach L.4.
  3. Einzelne Weisungen erteilt der Kunde in Textform durch die im Hauptvertrag genannten oder sonst bevollmächtigten Ansprechpartner. Mündliche Weisungen bestätigt er unverzüglich in Textform. Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind Leistungsänderungen; die Agentur kann ihre Ausführung von einer Vereinbarung über Termine und Vergütung abhängig machen und verrechnet den Aufwand nach Abschnitt G der AGB.
  4. Ist die Agentur der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, informiert sie den Kunden unverzüglich (Art 28 Abs 3 Unterabsatz 2 DSGVO). Sie darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert. Eine rechtliche Prüfung der Weisungen schuldet die Agentur nicht.

D. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen nach Art 13 und 14 DSGVO, erforderliche Einwilligungen nach DSGVO und § 165 TKG 2021, sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und eine allenfalls erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung. AGB T.4 gilt.
  2. Der Kunde stellt der Agentur nur die Daten bereit, die für den Auftrag erforderlich sind, und informiert sie unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
  3. Der Kunde verwaltet die Zugänge zu seinen eigenen Konten und Systemen und entzieht der Agentur nach Vertragsende die Zugänge, die er ihr eingeräumt hat. AGB M.8 bleibt unberührt.
  4. Der Kunde hält die Agentur schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter, die daraus entstehen, dass eine Verarbeitung, die die Agentur nach seiner Weisung durchgeführt hat, unzulässig war oder dass der Kunde seine Pflichten nach D.1 bis D.3 verletzt hat. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit die Agentur den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

E. Vertraulichkeit und Sicherheit

  1. Die Agentur gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art 28 Abs 3 lit b DSGVO, § 6 DSG). Die Verpflichtung gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
  2. Die Agentur trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind. Sie darf die Maßnahmen an den Stand der Technik anpassen, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Anlage 2 gilt in der jeweils aktuellen Fassung.
  3. Der Kunde hat die Maßnahmen in Anlage 2 geprüft und hält sie für das Risiko der vereinbarten Verarbeitung für angemessen. Verlangt er weitergehende Maßnahmen, ist das eine Leistungsänderung nach C.3.

F. Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Kunde erteilt der Agentur die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) in Anspruch zu nehmen (Art 28 Abs 2 DSGVO). Die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter gelten als genehmigt, einschließlich der anderen Gesellschaften der MAD NICE Group und der Anbieter von KI-Systemen (AGB P.11).
  2. Beabsichtigt die Agentur, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder zu ersetzen, informiert sie den Kunden vorab in Textform, etwa per E-Mail mit Verweis auf die aktualisierte Anlage 3. Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab Zugang aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen; der Grund ist anzugeben. Widerspricht er nicht fristgerecht, gilt die Änderung als genehmigt.
  3. Widerspricht der Kunde berechtigt und lässt sich keine Lösung finden, kann jede Partei die betroffene Leistung mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn die Agentur sie ohne den Unterauftragsverarbeiter nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbringen kann. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitere Ansprüche entstehen aus dem Widerspruch nicht.
  4. Die Agentur erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich die Datenschutzpflichten dieses Vertrags auf, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art 28 Abs 4 DSGVO). Bei Anbietern mit standardisierten Vertragsbedingungen genügt deren Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit er den Anforderungen des Art 28 Abs 3 und 4 DSGVO entspricht.
  5. Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, bei denen die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht Gegenstand der Leistung ist, etwa Telekommunikation, Post- und Transportdienste oder die Wartung von Geräten ohne Zugriff auf Auftragsdaten, sowie Leistungen von Berufsgeheimnisträgern wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.

G. Übermittlung in Drittländer

  1. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO (AGB T.6): auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses – für die USA des EU-US Data Privacy Framework, soweit der Empfänger zertifiziert ist – oder geeigneter Garantien, insbesondere der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914).
  2. Der Kunde weist die Agentur an, Daten im Rahmen der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeitung in die dort genannten Länder zu übermitteln. Eine Verarbeitung ausschließlich in der EU wird nicht geschuldet (AGB P.3).
  3. Die Agentur nennt dem Kunden auf Anfrage die Übermittlungsgrundlage für einen Unterauftragsverarbeiter.

H. Unterstützung des Kunden

  1. Die Agentur unterstützt den Kunden angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten (Art 28 Abs 3 lit e DSGVO). Wendet sich eine betroffene Person an die Agentur, leitet sie das Anliegen unverzüglich an den Kunden weiter. Sie beantwortet es nicht selbst, außer der Kunde weist sie dazu an.
  2. Die Agentur unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art 32 bis 36 DSGVO (Art 28 Abs 3 lit f DSGVO). Die Unterstützung besteht darin, die bei der Agentur vorhandenen Informationen bereitzustellen. Eigene Bewertungen, Risikoanalysen oder Dokumente für den Kunden erstellt die Agentur nur auf gesonderte Beauftragung.
  3. Den Aufwand für Unterstützung nach H.1 und H.2 und für Kontrollen nach Abschnitt K verrechnet die Agentur nach Abschnitt G der AGB, soweit er nicht durch eine Pflichtverletzung der Agentur veranlasst ist.

I. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Die Agentur meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten aus diesem Auftrag betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden, in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Art 33 Abs 2 DSGVO). Die Meldung geht an die vom Kunden dafür genannte Adresse, sonst an seinen Ansprechpartner aus dem Hauptvertrag.
  2. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art 33 Abs 3 DSGVO. Was noch nicht feststeht, reicht die Agentur schrittweise nach.
  3. Meldungen an die Datenschutzbehörde und Benachrichtigungen betroffener Personen nimmt der Kunde vor. Die Agentur meldet nicht selbst, außer sie ist gesetzlich dazu verpflichtet oder der Kunde weist sie an.
  4. Die Agentur trifft unverzüglich die ihr möglichen Maßnahmen, um die Verletzung einzudämmen, und stimmt weitere Schritte mit dem Kunden ab. Eine Meldung ist kein Anerkenntnis eines Verschuldens oder einer Haftung.

J. Anonymisierung und Benchmarking

  1. Der Kunde weist die Agentur an, personenbezogene Daten aus der Betreuung – insbesondere Kampagnen-, Ausspielungs- und Reportingdaten – zu anonymisieren und in anonymisierter oder aggregierter Form für Statistik, Benchmarking, Produktentwicklung und die Verbesserung ihrer Leistungen zu nutzen, auch nach Vertragsende (AGB M.11).
  2. Anonymisiert sind Daten, wenn ein Personenbezug mit den Mitteln, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, nicht mehr hergestellt werden kann (Erwägungsgrund 26 DSGVO), und die Ergebnisse keinen Rückschluss auf den Kunden zulassen. Anonymisierte Daten unterliegen weder diesem Vertrag noch der Löschpflicht nach Abschnitt L.
  3. Der Kunde kann die Weisung nach J.1 für künftige Verarbeitungen in Textform widerrufen. Bereits anonymisierte Daten bleiben davon unberührt.

K. Nachweise und Kontrollen

  1. Die Agentur stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten nach Art 28 DSGVO erforderlich sind (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO). Der Nachweis erfolgt vorrangig durch Auskunft in Textform, die aktuelle Anlage 2 und die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter, etwa deren Zertifikate und Prüfberichte.
  2. Reichen diese Nachweise im Einzelfall nicht aus, kann der Kunde eine Überprüfung einschließlich einer Inspektion durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Prüfer durchführen lassen. Die Überprüfung ist mindestens 30 Tage vorher in Textform anzumelden, nach einer Verletzung nach Abschnitt I oder auf Anordnung einer Behörde mit angemessen kürzerer Frist. Sie findet während der Geschäftszeiten statt, ohne den Betrieb zu stören, und höchstens einmal im Kalenderjahr, außer es besteht ein konkreter Anlass.
  3. Ein vom Kunden beauftragter Prüfer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und steht nicht im Wettbewerb mit der Agentur. Daten anderer Kunden und Geschäftsgeheimnisse der Agentur sind nicht Gegenstand der Überprüfung. Bei Unterauftragsverarbeitern erfolgt die Kontrolle über deren Nachweise nach K.1.
  4. Die Kosten der Überprüfung trägt der Kunde; den Aufwand der Agentur verrechnet sie nach H.3. Das gilt nicht, wenn die Überprüfung einen wesentlichen Verstoß der Agentur gegen diesen Vertrag ergibt.
  5. Befugnisse der Datenschutzbehörde bleiben unberührt; die Agentur arbeitet mit ihr nach Art 31 DSGVO zusammen.

L. Vertragsende, Löschung und Rückgabe

  1. Nach Ende der Verarbeitungsleistungen löscht die Agentur die personenbezogenen Daten, die sie im Auftrag verarbeitet hat, oder gibt sie nach Wahl des Kunden zurück und löscht die vorhandenen Kopien, sofern nicht nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats eine Pflicht zur Speicherung besteht (Art 28 Abs 3 lit g DSGVO, AGB T.7).
  2. Der Kunde teilt seine Wahl binnen vier Wochen nach Vertragsende in Textform mit; ohne Mitteilung löscht die Agentur. Die Rückgabe erfolgt als Export der vorhandenen Dateien in einem gängigen Format. Aufbereitung, Migration oder Übergabe an Dritte darüber hinaus verrechnet die Agentur nach Abschnitt G der AGB.
  3. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen gelöscht. Bis dahin sind sie gegen jede andere Verwendung gesperrt.
  4. Der Kunde weist die Agentur an, Berichte, Auswertungen und Projektdokumentation zum Nachweis der ordnungsgemäßen Leistung bis drei Jahre nach Vertragsende aufzubewahren (AGB T.7). Personenbezogene Daten darin werden auf das Nötige beschränkt und danach gelöscht.
  5. Unterlagen, die die Agentur aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, verarbeitet sie insoweit als Verantwortliche (A.3; Art 17 Abs 3 lit b und e DSGVO).

M. Haftung

  1. Gegenüber betroffenen Personen haften die Parteien nach Art 82 DSGVO. Die Agentur haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur, wenn sie ihren speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder rechtmäßig erteilte Weisungen des Kunden nicht beachtet oder gegen sie gehandelt hat (Art 82 Abs 2 DSGVO).
  2. Im Verhältnis zwischen Kunde und Agentur, auch für den Rückgriff nach Art 82 Abs 5 DSGVO, gilt Abschnitt O der AGB. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

N. Laufzeit und Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag gilt, solange die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, und endet nicht vor Abschluss von Löschung oder Rückgabe nach Abschnitt L. Die Pflichten zur Vertraulichkeit und die Regeln in Abschnitt J und L.4 gelten über das Vertragsende hinaus.
  2. Die Agentur kann diesen Vertrag unter den Voraussetzungen von AGB A.5 ändern. Anlage 2 ändert sich nach E.2, Anlage 3 nach F.2.
  3. Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Fehlt in diesem Vertrag eine Pflicht nach Art 28 Abs 3 DSGVO oder ist eine Bestimmung unwirksam, gilt die Pflicht in ihrem gesetzlichen Umfang.
  4. Diese Fassung 11/2026 gilt ab dem 1. Jänner 2027 und für jeden Vertrag, der sie früher einbezieht.

Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung

Die Tabelle beschreibt die Leistungsbereiche, in denen die Agentur üblicherweise Daten im Auftrag verarbeitet. Welche davon im Einzelfall zutreffen, ergibt sich aus dem Hauptvertrag.

LeistungsbereichArt und ZweckArten von DatenBetroffene Personen
Social Media und Performance-MarketingEinrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekonten, Kampagnen und Zielgruppen; Community-Management; ReportingKampagnen- und Ausspielungsdaten, Online-Kennungen, gehashte Kontaktdaten für Zielgruppen, Kommentare und NachrichtenKunden, Interessenten, Follower und Website-Besucher des Kunden
Tracking und AnalyseEinbau und Pflege von Tags, Pixeln, Consent-Lösungen und serverseitigem Tracking; AuswertungNutzungs- und Gerätedaten, Online-Kennungen, Conversion-Daten, IP-AdressenNutzer der Websites und Apps des Kunden
Web-, Shop- und App-ProjekteKonzeption, Entwicklung, Betreuung, Wartung und SupportKunden-, Bestell-, Vertrags-, Konto- und Kommunikationsdaten, LogdatenEndkunden und Nutzer des Kunden, Ansprechpartner
CRM, E-Mail-Marketing und AutomationenAufbau und Pflege von Datenbeständen, Versand, Segmentierung, AutomationenKontakt- und Stammdaten, Einwilligungs- und Abmeldestatus, InteraktionsdatenNewsletter-Empfänger, Leads und Kunden des Kunden
Content und ProduktionProduktion und Bearbeitung von Foto, Video, Ton und TextBild-, Ton- und Videoaufnahmen, Namen, ZitateMitarbeitende, Kunden und Mitwirkende des Kunden
Gewinnspiele, Aktionen und VeranstaltungenAbwicklung im Auftrag des KundenTeilnehmer-, Kontakt- und GewinnerdatenTeilnehmende
KI-gestützte BearbeitungEinsatz von KI-Systemen in den genannten Bereichen nach Abschnitt P der AGBDaten aus den genannten Bereichen, soweit für die Aufgabe erforderlichwie in den genannten Bereichen

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art 32 DSGVO)

Auftragsdaten liegen überwiegend in den Cloud-Diensten der Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 3 und in den Systemen des Kunden. Für deren Rechenzentren gelten die Maßnahmen des jeweiligen Anbieters. Die Agentur selbst trifft folgende Maßnahmen:

Vertraulichkeit

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail, Projektmanagement und Werbekonten
  • Verwaltung von Zugangsdaten im Passwortmanager 1Password
  • Zugriff nur für Personen, die ihn für ihre Aufgabe brauchen; Entzug der Zugänge beim Ausscheiden
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeitenden (E.1)
  • Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten in KI-Systemen; KI-Dienste nur über geschäftliche Tarife (AGB P.3)

Integrität

  • Transportverschlüsselung (TLS) für Websites und Cloud-Dienste; HSTS auf den Websites der Agentur

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Hosting auf Servern in Österreich durch die MAD NICE WEB GmbH; Datensicherung im Rahmen des Hostings und der Cloud-Dienste der Unterauftragsverarbeiter

Organisation

  • Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Unterauftragsverarbeitern, auch innerhalb der MAD NICE Group (Abschnitt F)
  • Verfahren für die Meldung von Datenschutzverletzungen (Abschnitt I)

Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter

Stand: 7. November 2026. Genehmigt nach F.1. Die Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework ist im Register des US-Handelsministeriums geprüft; ohne gültige Zertifizierung gelten die Standardvertragsklauseln (Abschnitt G). Eine Übersicht aller Dienstleister, auch jener für eigene Zwecke der Agentur, enthält Anhang 2 der Datenschutzerklärung.

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrtGrundlage der Übermittlung
Gesellschaften der MAD NICE Group (Anhang)arbeitsteilige Leistungserbringung innerhalb der Gruppe auf Grundlage gruppeninterner AuftragsverarbeitungsverträgeÖsterreichkeine Drittlandübermittlung
Google Ireland Limited / Google LLC (Google Workspace)E-Mail, Kalender, Dateiablage, ZusammenarbeitEU/USAData Privacy Framework
Mango Technologies, Inc. (ClickUp)Projekt- und AufgabenmanagementUSAStandardvertragsklauseln; keine gültige DPF-Zertifizierung
MAD NICE WEB GmbH (Firmenbuch: NDA Web Solutions GmbH)Hosting von Websites und Shops, soweit die Agentur das Hosting stelltÖsterreichkeine Drittlandübermittlung
OpenAI (ChatGPT, Schnittstelle; geschäftlicher Tarif, kein Training mit Eingaben)Sprachmodelle: Textentwürfe, Recherche, Analyse, CodeUSA/EUStandardvertragsklauseln; keine gültige DPF-Zertifizierung
Anthropic (Claude; geschäftlicher Tarif, kein Training mit Eingaben)Sprachmodelle: Textentwürfe, Recherche, Analyse, CodeUSA/EUStandardvertragsklauseln; keine gültige DPF-Zertifizierung
Google (Gemini; geschäftlicher Tarif, kein Training mit Eingaben)Sprachmodelle: Textentwürfe, Recherche, AnalyseEU/USAData Privacy Framework
Anbieter von Bild-, Video- und DesignwerkzeugenGrafik, Bild- und VideobearbeitungEU/USAData Privacy Framework

Anhang: Gesellschaften der MAD NICE Group

MAD NICE GROUP GmbH

Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
FN 648765t · UID ATU81865359
Geschäftsführung: Mag. Fabian Wenninger · Prokuristin: Magdalena Bachhofner
office@madnicegroup.at · +43 2622 35 100 · madnicegroup.at
Volksbank Wien AG · IBAN AT63 4300 0486 8749 5001 · BIC VBOEATWWXXX

MAD NICE AGENCY GmbH

Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
FN 573730x · UID ATU77775702 · Steuernummer 29 206/9648
Geschäftsführung: Andreas Treitl, MSc · Prokuristin: Ulrich Enge
office@madnice.at · +43 2622 35 100 · madnice.at
Volksbank Wien AG · IBAN AT65 4300 0486 8744 2003 · BIC VBOEATWWXXX

MAD NICE WEB GmbH / NDA Web Solutions GmbH

Sitz: Oberfeldgasse 7a/1, 3426 Wipfing, Österreich
FN 609602z · Angaben zu Umsatzsteuer und Bankverbindung auf Anfrage
Geschäftsführung: Roland Alfred Reither
MAD NICE WEB GmbH und NDA Web Solutions GmbH bezeichnen dieselbe Gesellschaft; diese AGB gelten für beide Bezeichnungen

MAD NICE MEDIAHOUSE GmbH

Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
FN 598915h · UID ATU79107903
Geschäftsführung: Martin Fülöp
office@madnicemediahouse.at · +43 2622 35 100 · madnicemediahouse.at
Volksbank Wien AG · IBAN AT54 4300 0486 8758 1008 · BIC VBOEATWWXXX

MAD NICE AUTOMOTIVE GmbH

Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
FN 674087f · UID ATU83087204
Geschäftsführung: Philip Steyrer
office@madniceautomotive.at · +43 2622 35 100 · madniceautomotive.at
Volksbank Wien AG · IBAN AT86 4300 0486 8757 5000 · BIC VBOEATWWXXX

MAD NICE AUTOMATIONS GmbH

Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
FN 673568t
Geschäftsführung: Martin Fischer
office@madniceautomations.at · +43 2622 35 100 · madniceautomations.at
Volksbank Wien AG · IBAN AT30 4300 0486 8757 6008 · BIC VBOEATWWXXX

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